Organe |
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1 | Die Mitgliederversammlung |
1.1 | Zusammensetzung: |
1.1.1 | Die Mitgliederversammlungen sind ordentliche und außerordentliche. Sie sind das höchste Organ des Vereins. |
1.1.2 | Sie bestehen aus den
stimmberechtigten Mitgliedern und bis zu zwei Jugendvertretern*). |
1.2 | Aufgaben: |
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1.3 | Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jeweils im ersten Quartal des Jahres statt. Sie wird vom Vorsitzenden des Vereins vier Wochen vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. |
1.4 | Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden einberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt. Die außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vereins vier Wochen vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. |
1.5 | Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.Sie wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten Teilnehmer nicht mehr anwesend ist. Voraussetzung ist aber, dass die Beschlussunfähigkeit durch den Versammlungsleiter auf Antrag vorher festgestellt ist. |
1.6 | Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. |
1.7 | Über den Verlauf jeder Mitgliederversammlung ist von einem Protokollführer eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift ist vom Protokollführer und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen. |
2 | Der Vorstand |
2.1 | Der Vorstand setzt sich zusammen aus |
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2.1.1 | Von der Mitgliederversammlung werden zwei Jahre gewählt: |
Von der Jugendversammlung werden gewählt:
Die Wählbarkeit regelt die Jugendordnung. |
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2.1.2 | Der Vorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Beitragsordnung, der Nutzungsordnung und der Jugendordnung und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durch. |
2.1.3 | Der Vorstand ist für seine Beschlüsse gegenüber der Mitgliederversammlung verantwortlich. Die Sitzungen des Vorstandes finden nach Bedarf statt. |
2.1.4 | Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Vorstand Ausschüsse bilden. Ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. |
2.2 | Der geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus
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2.2.1 | Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein im Sinne des § 26 BGB, und zwar jeder einzeln. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur bei Verhinderung des Vorsitzenden vertretungsberechtigt ist. |
2.2.2 | Der Kassenwart wickelt den laufenden Zahlungsverkehr ab. Er ist dem Vorstand und der Mitgliederversammlung verantwortlich. |
3 | Kassenprüfer |
Die Mitgliederversammlung
wählt zwei Kassenprüfer für zwei Jahre. |